Für Nutzerinnen/Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördengang für die Registrierung der ID Austria erforderlich. Sie können in diesem Fall den Online-Umstieg durchführen. Damit stehen auch alle zusätzlichen Funktionen der ID Austria, wie z.B. der Digitale Führerschein, zur Verfügung.
Nutzerinnen/Nutzer, deren Handy-Signatur nicht von einer Behörde registriert wurde, haben die Möglichkeit, online von der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion umzustellen. Sie können damit den von der Handy-Signatur gewohnten Funktionsumfang weiterhin nutzen, solange das Zertifikat gültig ist (i.d.R. fünf Jahre ab Aktivierung der Handy-Signatur).
Für Zusatzfunktionen der ID Austria, wie z.B. den Digitalen Führerschein, benötigen Sie allerdings die ID Austria mit Vollfunktion. Dafür ist ein Behördengang zur Identitätsfeststellung notwendig. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur wie oben beschrieben zuerst online auf eine ID Austria mit Basisfunktion umstellen und anschließend die Registrierungsvariante „Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion)“ wählen, verlassen Sie die Behörde mit einer fertiggestellten ID Austria mit Vollfunktion.