Namensänderung: Vereinsregister
Die Bekanntgabe einer Namensänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.
Die Meldung erfolgt an die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion