Gemeinde Iselsberg-Stronach
Der Tirol-Zuschuss, der von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.
Wichtiger Hinweis: Wenn Ihnen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausgezahlt wurde, bekommen Sie ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden. Auch an Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, das ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss.
Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien (inkl. Netto-Einkommensobergrenzen) und ein neu installierter Zuschussrechner für eine Vorabberechnung sind auf der Homepage des Landes ersichtlich:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/
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01.04.2023